NRW-Amtseid – zu wessen Wohle denn?

Hans-Joachim Lietzmann zur NRW-Eidesformel

Am Samstag, dem 09.Juli 2016 brachte der RGA einen Artikel von Herrn Andreas Reiter mit dem Titel:

„NRW-Amtseid – zu wessen Wohle denn?“

Darin wird ausgeführt, dass alle fünf im Landtag von NRW vertretenen Parteien beabsichtigen, die Eidesformel beim Amtsantritt abzuändern. Schwört der Abgeordnete bisher seine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, so sollen die Wörter „deutschen Volkes“ durch „Landes Nordrhein-Westfalen“ ersetzt werden. Der Artikel nennt als Hintergrund dieser Änderung: die Landesregierung soll sich auch für das nicht-deutsche Volk zuständig fühlen.

Aus meiner Sicht wird diese Änderung aber dem Anliegen der Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen nicht gerecht, dass die Abgeordneten stets das Wohl der Menschen (des deutschen Volkes) zu bedenken haben.

Mit dem Wort Land Nordrhein-Westfalen ist doch grundsätzlich eine Institution, sind Strukturen angesprochen; folglich läge bei dieser Änderung zuvörderst die Mehrung des Wohles der Institution im Blickfeld der Eidleistenden. Dies kann aber nicht Intention der Bürger / des Eidnehmers sein, denn:

im Mittelpunkt steht der Mensch – ohne Staatsvolk kein Staat! Ohne Staatsvolk ist eine Struktur, Institution nur eine leere Hülle!